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   VGH Bayern, 26.07.1991 - 20 CS 89.1224   

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VGH Bayern, 26.07.1991 - 20 CS 89.1224 (https://dejure.org/1991,4995)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.1991 - 20 CS 89.1224 (https://dejure.org/1991,4995)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 1991 - 20 CS 89.1224 (https://dejure.org/1991,4995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittwiderspruch gegen nachbarliche Baugenehmigung; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Baurecht; Anforderungen an öffentliches Interesse bei der sofortigen Vollziehung; Merkmale für die Identität eines Bauvorhabens; Baugenehmigung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob durch die Änderung Belange, die bei der ursprünglichen Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (zum Ganzen: B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl. 1992, 88 = juris Rn. 14 ff.; B.v. 14.1.1998 a.a.O.; B.v. 2.8.2007 -1 CS 07.801 - BayVBl 2007, 758 ff. = juris Rn. 33; B.v. 26.3.2008 - 15 ZB 07.3194 - juris Rn. 9; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - NVwZ-RR 2015, 247 = juris Rn. 27; B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 10; B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684 - juris Rn. 6; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 16; B.v. 4.4.2019 - 1 ZB 17.1173 - juris Rn. 4 f.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 20; B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.11.2012 - 2 B 3.11 - juris Rn. 57; OVG NW, B.v. 13.12.2012 - 2 B 1250/12 - NVwZ-RR 2013, 500 = juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 16.6.2014 - 1 ME 70/14 - NVwZ-RR 2014, 802 = juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 29.02.2024 - 22 A 22.40018

    Windpark, Windenergieanlagen, anerkannte Umweltvereinigung, durch anerkannte

    Vielmehr kommt es darauf an, ob durch die Veränderung Belange, die bei der Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich berührt, oder ob durch die Änderung andere Belange erstmals so erheblich betroffen werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (vgl. Decker in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Art. 69 Rn. 45 unter Verweis auf BayVGH, U.v. 30.7.2003 - 2 B 01.1366 - juris Rn. 12; B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - juris Rn. 15; B.v. 26.3.2008 -15 ZB 07.3194 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 15 ZB 15.2442

    Tekturgenehmigung für den Umbau eines Feuerwehrgerätehauses -

    Maßgebend ist vielmehr, ob die oder einige der Belange, die bei der Genehmigung zu berücksichtigen gewesen wären, neuerlich oder ob andere oder zusätzliche Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (BayVGH, U.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl. 1992, 88 f. = juris Rn. 15; B.v. 26.3.2008 - 15 ZB 07.3194 - juris Rn. 9; OVG Lüneburg, B.v. 16.6.2014 - 1 ME 70/14 - NVwZ-RR 2014, 802 f. = juris Rn. 11; OVG BB, B.v. 24.6.2014 a. a. O. juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 13.12.2012 - 2 B 1250/12 - NVwZ-RR 2013, 500 ff. = juris Rn. 15; in der Sache ebenso Struzina/Lindner, ZfBR 2015, 750 ff.).

    Das Verwaltungsgericht hat zwar zur Begründung der Annahme einer bloßen Tekturgenehmigung ausgeführt, die Grenze zur "Aliud"- bzw. Änderungsgenehmigung sei überschritten, wenn das Vorhaben hinsichtlich seiner Identität und seiner Wesensmerkmale - insbesondere Standort, Grundfläche, Geschossfläche, Bauvolumen, Nutzung, Höhe, Dachform und Erscheinungsbild (vgl. auch BayVGH, U.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl. 1992, 88 f. = juris Rn. 15) - so wesentlich von der Baugenehmigung abweiche, dass es nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben - nämlich ein "aliud" darstelle.

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 15 ZB 18.1275

    Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen

    Soweit die oder einige der Belange, die bei der Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich oder soweit andere oder zusätzlich andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage insgesamt neu stellt, liegt ein solches "aliud" vor (BayVGH, B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl. 1992, 88 = juris Rn. 15; B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684 - juris Rn. 6; B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 10; OVG NRW, B.v. 13.12.2012 - 2 B 1250/12 - NVwZ-RR 2013, 500 = juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Eine genehmigungsbedürftige bauliche Anlage ist nicht nur dann formell illegal, wenn sie ohne die nach § 59 Abs. 1 Satz 1 HBauO erforderliche Baugenehmigung errichtet wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung so erheblich von den genehmigten Plänen abgewichen wird, dass nicht das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, nämlich ein Aliud, erstellt wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.12.2020, 1 ZB 18.1164, juris Rn. 7 m.w.N.; Beschl. v. 26.7.1991, 20 CS 89.1224, BRS 52 Nr. 147, juris Rn. 14; VGH Kassel, Beschl. v. 10.3.2022, 4 A 1958/20.Z, NuR 2022, 642, juris Rn.23; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.3.2022, 1 LA 70/21, NVwZ-RR 2022, 410, juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 20.5.2014, 2 A 1690/13, juris Rn. 40; OVG Saarlouis, Urt. v. 27.9.1994, 2 R 46/93, juris Rn. 54; Beschl. v. 20.11.2017, 2 A 614/16, juris Rn. 16 ff.).

    Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob sich das planabweichend ausgeführte Vorhaben im Gegensatz zu dem genehmigten als nicht (mehr) genehmigungsfähig darstellt, wenngleich die fehlende Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall ein Indiz für die Notwendigkeit einer neuen baurechtlichen Beurteilung bilden kann (vgl. OVG Saarlouis, ebenda; VGH München, Beschl. v. 26.7.1991, 20 CS 89.1224, BRS 52 Nr. 147, juris Rn. 15; siehe auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.3.2022, 1 LA 70/21, NVwZ-RR 2022, 410 juris Rn. 14).

  • VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246

    Erlöschen einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung (nebst weiterer

    Daneben ist die Baugenehmigung auch deshalb erloschen, weil der Kläger jedenfalls bei der Ausführung von den genehmigten Bauvorlagen so wesentlich abgewichen ist, dass vor Ablauf der maßgeblichen Frist nicht (auch nicht als "minus") das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, ein sog. "aliud" erstellt wurde (vgl. grundsätzlich dazu BayVGH, B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl 1992, 88 - juris Rn. 14 f.).

    Schließlich liegt ein "aliud" auch deshalb vor, weil einige der Belange, die bei der Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (BayVGH, B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1284 - BayVBl 1992, 88 - juris Rn. 14 f.).

  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.2074

    Änderungs- bzw. Tekturgenehmigungen eines Mehrfamilienhauses

    Soweit es im Inneren des Gebäudes zu Eingriffen in die Substanz des Baukörpers komme, habe der Verwaltungsgerichtshof solche lediglich als ein Indiz für bzw. einen Hinweis auf die Annahme eines aliud gewertet (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - juris Rn. 15).

    Wegen der Situationsbezogenheit der für die Zulassung von Bauvorhaben entscheidenden Umstände lässt sich die Erheblichkeitsschwelle darüber hinaus nicht abstrakt mit allgemeinen Kriterien bestimmen, sondern ist einzelfallbezogen zu beantworten (vgl. BayVGH, U.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - juris Rn. 15).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2013 - 3 M 98/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen bauordnungsrechtliche Maßnahme zur Entfernung

    Ausschlaggebend ist darauf abzustellen, ob die oder einige der Belange, die bei der Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich oder ob andere oder zusätzlich andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (VGH München; B. v. 26.07.1991 - 20 CS 89.1224 - BRS 52 Nr. 147).
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 25 CS 06.1474

    Studentenwohnheim, Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung, Unzulässigkeit von

    Dabei kann dahingestellt bleiben, welche der in Rechtsprechung und Schrifttum erörterten materiellen Kriterien maßgeblich sind, d.h. ob eine wesentliche Änderung dann anzunehmen ist, wenn die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens durch die Änderung grundlegend berührt wird (so BayVGH vom 12.11.1979, BayVBl 1980, 296; vom 25.8.1989 BayVBl 1990, 597/598), oder ob es darauf ankommt, ob durch die Änderung Belange, die bei der Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind, so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (so BayVGH vom 26.7.1991 BayVBl 1992, S. 88), was auch dann zu verneinen ist, wenn der ursprünglichen Genehmigung nur Nebenbestimmungen hinzugefügt werden (vgl. J. Schmidt in Eyermann/Fröhler, VwGO, RdNr. 100 zu § 80), oder ob bei der Beurteilung schlicht auf die Verkehrsauffassung abzustellen ist (so OVG NW - 7. Senat - vom 27.12.1993 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Beseitigungsanordnung bzgl. eines

    Auf ein aliud weist auch hin, dass ein Vorhaben ohne Zerstörung seiner Substanz oder wesentlicher Teile mit der erteilten Baugenehmigung nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 25.05.2022 - 22 AE 22.40004

    Vorläufige Einstellung von Bauarbeiten für Windpark

  • VGH Bayern, 09.08.2016 - 9 ZB 14.2684

    Notwendigkeit einer eigenen Baugenehmigung bei planabweichender Errichtung eines

  • VG München, 19.11.2020 - M 11 K 20.1489

    Klage gegen eine Beseitigungsanordnung - Teilbarkeit einer baulichen Anlage

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 1 ZB 17.1173

    Anordnung der Beseitigung eines einsturzgefährdeten Ersatzbaus für einen Schaf-

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 5 S 855/96

    Baugenehmigungsgebühr für Nachtragsbaugenehmigung bzw Änderungsbaugenehmigung

  • VG München, 10.06.2021 - M 11 K 18.3186

    Abgrenzung zwischen Tektur- und Änderungsgenehmigung

  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 1 ZB 16.1046

    Erdrückende oder abriegelnden Wirkung eines Bauvorhabens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2003 - 2 M 445/02

    Frage des Einvernehmens stellt sich bei "Nachtragsgenehmigung" für wesentliche

  • VG München, 15.05.2017 - M 8 S7 17.1704

    Antrag auf Änderung eines Beschlusses, der die aufschiebende Wirkung der Klage

  • VG Ansbach, 14.10.2014 - AN 9 K 13.01920

    Baurecht; Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Genehmigung für grenzständigen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2013 - 3 M 100/13

    Nicht standsichere Solarpanelle sind zu entfernen!

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2013 - 3 M 99/13

    Nicht standsichere Solarpanelle sind zu entfernen!

  • VGH Bayern, 26.03.2008 - 15 ZB 07.3194

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Planabweichende Errichtung eines Nebengebäudes

  • VG München, 10.06.2021 - M 11 K 18.3384

    Nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung für abweichende Ausführung eines

  • VG München, 15.05.2017 - M 8 SN 16.4985

    Abänderungsantrag des Bauherrn gegen stattgebenden Eilbeschluss nach Erlass einer

  • VG Göttingen, 15.06.2010 - 2 A 131/09

    Allgemeinwohl ; Gründe des Baugenehmigung; Reichweite Instandhaltung; Abgrenzung

  • VG München, 27.02.2019 - M 29 K 17.6134

    Zulassung einer Abweichung für Öffnungen in einer Brandwand

  • VG Augsburg, 08.11.2011 - Au 5 S 11.1038

    Werbeanlage; planabweichende Errichtung; formelle Illegalität

  • VG Augsburg, 08.11.2011 - Au 5 S 11.1040

    Werbeanlage; planabweichende Errichtung; formelle Illegalität

  • VG Saarlouis, 26.10.2011 - 5 K 752/10

    Verpflichtung zum Erlass einer Nutzungsuntersagung; Verlust des nachbarlichen

  • VG München, 07.10.2010 - M 11 K 09.4004

    Nachbarklage; Abstandsflächen; Rücksichtnahmegebot; abstandsflächenwidriger

  • VG Würzburg, 14.09.2010 - W 4 K 09.791

    Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Holzschnitzerwerkstatt mit Stützmauer;

  • VG München, 31.07.2012 - M 1 K 12.1580

    Verletzung des Eigentumsgrundrechts durch Entstehen eines Notwegerechts in Folge

  • VG Ansbach, 25.04.2012 - AN 9 K 11.01915

    Baurecht Zur Abgrenzung von Tekturgenehmigung und neuem Bauantrag;

  • VGH Bayern, 13.10.2011 - 1 ZB 11.335

    Planabweichende Errichtung; Bestimmtheit der Baugenehmigung im Hinblick auf

  • VG München, 21.12.2010 - M 1 K 10.3660

    Rücksichtnahmegebot; Immissionen aus Rinderstall; Abweichen von der

  • VG München, 06.06.2008 - M 1 S 08.2276

    Baueinstellung

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